Leistungen
Fünf Bereiche, ein Massstab für Nachweise
Jedes Mandat endet gleich: mit einer dokumentierten Position, einer im realen Prozess verankerten Kontrolle und einer Person in Ihrer Organisation, die dafür verantwortlich ist.
Wir übernehmen nur Themen, bei denen der Unterschied zwischen dem, was ein Unternehmen zu beherrschen glaubt, und dem, was es belegen kann, ein messbares Risiko erzeugt. Das schliesst Haltungsberatung und folgenlose Reifegradberichte aus.
Die fünf Bereiche verbinden sich in den meisten Mandaten. Ein AEO-Projekt bringt fast immer ein Einreihungsthema hervor; ein Sanktionsdispositiv trägt nicht ohne belastbare Produktstammdaten.
Bereiche
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Wenn Sie unsicher sind, ordnet Sie der Online-Selbsttest in fünf Minuten ein.
Exportkontrolle
Dual-Use, Bewilligungen, Technologietransfer, internes Kontrollprogramm, extraterritoriales Risiko.
Details →02Zollkonformität
Tarifierung, Ursprung, Zollwert, besondere Verfahren, Vorbereitung auf Kontrollen.
Details →03Sanktionen & Embargos
Screening, indirekte Beherrschung, Wiederausfuhrverbot, Umgehungssignale, Vorfallbewältigung.
Details →04AEO-Zertifizierung
Lückenanalyse, Nachbesserung, Antragsdossier, Vor-Ort-Audit, Erhalt des Status. Schweiz und EU.
Details →05Daten & Automatisierung
Produktstammdaten, automatisierte Kontrollen, Anmeldungsabgleich, Dashboards.
Details →→Online-Selbsttest
Fünfzehn Fragen zur Einordnung Ihrer Exposition in allen fünf Bereichen.
Selbsttest starten →Mandatsformen
| Form | Übliche Dauer | Wann sie passt |
|---|---|---|
| Punktuelle Einschätzung | wenige Tage | Eine offene Position: strittige Einreihung, Zweifel an einem Bestimmungsland, Ursprungsfrage zu einem Fluss |
| Gezielte Auslegeordnung | 2 bis 4 Wochen | Exposition in einem Bereich einordnen und priorisieren, bevor Budget gebunden wird |
| Mandat zur Nachbesserung | 2 bis 6 Monate | Identifizierte Lücken schliessen und das Dispositiv einrichten |
| Zertifizierungsprojekt | 4 bis 12 Monate | AEO, von der Auslegeordnung bis zum Vor-Ort-Audit |
| Laufende Begleitung | jährlich | Erhalt des Status, auf Ihre Flüsse angewandte Beobachtung, periodische Überprüfung |
Häufige Fragen
Wie berechnen Sie ein Mandat?
Zum Festpreis auf einen definierten Umfang, vereinbart vor Beginn. Für Auslegeordnungen rechnen wir nicht nach Stunden ab, weil das den falschen Anreiz setzt: Der Wert einer Auslegeordnung liegt darin, rasch zu einem belastbaren Ergebnis zu kommen, nicht in der dafür aufgewendeten Zeit. Lässt sich ein Mandat tatsächlich nicht im Voraus abgrenzen — ein Vorfall, eine Behördenanfrage —, arbeiten wir zu einem gedeckelten Tagessatz und weisen den Verbrauch wöchentlich aus.
Arbeiten Sie mit unseren bestehenden Beratern zusammen?
Regelmässig. Wir arbeiten mit Anwaltskanzleien bei Fragen, die Rechtsberatung oder Vertretung erfordern, mit Zollvertretern, deren Anmeldungen wir prüfen, und mit Revisionsstellen, die interne Prüfungen vorbereiten. Wir verlangen keine Exklusivität und haben mit keiner dieser Stellen Vermittlungsvereinbarungen.
Und wenn wir nur eine Zweitmeinung brauchen?
Das ist eine legitime und häufige Anfrage. Eine punktuelle Einschätzung zu einer strittigen Einreihung, einem zweifelhaften Bestimmungsland oder einer konkreten Ursprungsfrage dauert wenige Tage und wird entsprechend abgerechnet. Wir geben lieber eine abgegrenzte Antwort auf eine abgegrenzte Frage, als daraus ein Mandat zu machen, das Sie nicht verlangt haben.