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FC&TRADE Zollkonformität

Schweiz · Frankreich · International

Aussenhandels-Compliance, als Ingenieuraufgabe behandelt

Zoll, Exportkontrolle und Sanktionen löst man nicht mit einer Rechtsnotiz. Man löst sie mit richtigen Daten, tatsächlich ausgeführten Kontrollen und nachvollziehbaren Entscheidungen. Genau das richten wir ein.

5Fachgebiete
3verfolgte Rechtsordnungen: CH, EU, USA
30 Min.für eine erste Einschätzung, kostenlos
0Verzollungsdienstleistungen — wir bleiben auf der Kontrollseite

Die meisten Industrieunternehmen entdecken ihr zollrechtliches Risiko, wenn eine Kontrolle angekündigt wird, und ihr Sanktionsrisiko, wenn eine Bank eine Zahlung blockiert. In beiden Fällen war die Information, die das verhindert hätte, bereits im Unternehmen vorhanden — sie hatte nur keinen Adressaten.

FC&TRADE ist eine unabhängige Beratung für Aussenhandels-Compliance. Wir arbeiten mit Supply-Chain-, Rechts- und Compliance-Verantwortlichen von Industrieunternehmen in der Schweiz, in Frankreich und international — in fünf Bereichen, die praktisch eine einzige Frage bilden: was Sie versenden, an wen, unter welchem Regime und mit welchem Nachweis.

Unsere Haltung

Wir erbringen keine Verzollungsdienstleistungen und vermitteln keine Software. Das ist keine kommerzielle Beschränkung, sondern die Voraussetzung dafür, die Arbeit von Deklaranten zu prüfen, Werkzeuge ohne Eigeninteresse zu beurteilen und Ihnen zu sagen, wenn eine Ausgabe nicht gerechtfertigt ist.

Vorgehen

Klären, absichern, ausstatten

  1. Klären

    Wir gehen von Ihren realen Deklarationsdaten über zwölf Monate aus, nicht von der Beschreibung Ihrer Prozesse. Der Unterschied zwischen beiden ist meist das Thema.

  2. Priorisieren

    Nicht alles wiegt gleich schwer. Wir beziffern die Exposition je Thema und sagen, was warten kann — auch wenn das unseren eigenen Umfang verkleinert.

  3. Absichern

    Behandlung der kritischen Punkte: Korrekturen, Zolltarifauskünfte, Ursprungsdossiers, Bewilligungen, Prüfung.

  4. Ausstatten

    In bestehende Prozesse eingebettete Verfahren, Schulung der exponierten Funktionen, Übergabe an eine benannte Person. Das Dispositiv muss unseren Weggang überdauern.

Für wen wir arbeiten

Unsere üblichen Ansprechpartner sind mittelgrosse Industrieunternehmen — Maschinenbau, Elektronik und Messtechnik, Spezialchemie, Produktionsanlagen, Medizintechnik —, die regelmässig exportieren, deren Zollfunktion aus ein bis zwei Personen besteht und deren Risiko schneller gewachsen ist als ihre Organisation.

Wir arbeiten auch mit Konzernen mit etablierter Compliance-Funktion an abgegrenzten Themen: Neuaufbau von Einreihungsstammdaten, Vorbereitung einer Zertifizierung, Überprüfung eines Sanktionsdispositivs vor einer internen Revision oder eine Zweitmeinung zu einer strittigen Position.

Was wir nicht tun

  • Wir erbringen keine Verzollungsdienstleistungen und ersetzen Ihren Zollvertreter nicht.
  • Wir sind keine Anwaltskanzlei: weder Rechtsberatung im regulierten Sinn noch Prozessvertretung. Wir arbeiten mit spezialisierten Kanzleien zusammen und wissen, wann wir weiterverweisen.
  • Wir vermitteln keine Software und erhalten keine Herstellerprovision.
  • Wir liefern keinen Bericht ohne einen Massnahmenplan mit benannter Verantwortung.

Häufige Fragen

Was ist Zollkonformität?

Zollkonformität bezeichnet die Gesamtheit der Vorkehrungen, mit denen ein Unternehmen sicherstellt, dass seine Ein- und Ausfuhren der anwendbaren Regelung entsprechen — und dass es dies nachweisen kann. Sie stützt sich im Wesentlichen auf drei deklarierte Angaben: Tarifeinreihung, Ursprung und Zollwert, auf die Gültigkeit der genutzten Bewilligungen und Verfahren sowie auf die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Sie unterscheidet sich von der Verzollung, dem deklaratorischen Akt selbst, der meist einem Zollvertreter übertragen wird: Dieser deklariert, was das Unternehmen übermittelt, doch die Verantwortung für den Inhalt bleibt beim Unternehmen.

Worin unterscheiden sich Zoll, Exportkontrolle und Sanktionen?

Es sind drei getrennte Regime, die häufig auf dieselbe Sendung anwendbar sind. Das Zollrecht bestimmt, was Sie anzumelden und zu bezahlen haben. Die Exportkontrolle bestimmt, ob ein Gut, eine Software oder eine Technologie aufgrund ihrer technischen Merkmale und ihres Bestimmungslandes ausgeführt werden darf — unabhängig vom zollrechtlichen Status. Die Sanktionen bestimmen, mit wem Sie Geschäfte machen und was Sie in bestimmte Länder liefern dürfen, unabhängig von den ersten beiden. Ein Produkt kann zollrechtlich völlig frei und nicht als Dual-Use gelistet sein — und einem bestimmten Kunden gegenüber dennoch verboten, weil dieser von einer gelisteten Einheit gehalten wird.

Wie läuft eine erste Kontaktaufnahme ab?

Über ein Gespräch von dreissig Minuten, kostenlos und unverbindlich, in dem wir Ihre Lage verstehen und eine klare Einschätzung geben: was sofort exponiert, was warten kann und was nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Ist ein Mandat sinnvoll, erhalten Sie eine bezifferte Offerte mit Umfang, Zeitplan und Ergebnissen. Ist es nicht sinnvoll, sagen wir das.

Eine offene Frage zu Zoll, Exportkontrolle oder Sanktionen?

Das erste Gespräch dauert dreissig Minuten, ist kostenlos und endet mit einer klaren Einschätzung: was dringend ist, was warten kann und was nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt.